Wer einen Führerschein außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben hat, kann damit in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit fahren. Spätestens sechs Monate nach der offiziellen Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Wird diese Frist überschritten, verliert der ausländische Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass du rechtlich nicht mehr berechtigt bist, mit diesem Dokument hier zu fahren. Falls du nach Ablauf dieser sechs Monate weiterhin in Deutschland ein Fahrzeug führen möchtest, ist eine Umschreibung zwingend erforderlich.
Damit dein ausländischer Führerschein schnell und ohne Komplikationen umgeschrieben wird, begleiten wir dich durch jeden einzelnen Schritt. Wir prüfen deine Unterlagen sorgfältig, erklären dir verständlich alle Anforderungen und kümmern uns um die Abstimmung mit der zuständigen Führerscheinstelle. So vermeidest du unnötige Rückfragen und sparst wertvolle Zeit.
Die Umschreibung bringt oft viele Fragen mit sich.
Wir nehmen uns Zeit und erklären dir alles in Ruhe.
Eine Probezeit wird nur festgelegt, wenn dein ausländischer Führerschein zum Zeitpunkt der Umschreibung weniger als zwei Jahre alt ist. Maßgeblich ist dabei das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins – nicht das Datum des deutschen Dokuments.
Nein, nicht in jedem Fall. Ob du eine theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, in welchem Land du deine Fahrerlaubnis erworben hast.
Für viele Nicht-EU-Länder, die in der
Anlage 11 FeV (sog. Staatenliste)
aufgeführt sind, gelten besondere Regelungen. Je nach Herkunftsland kann es sein, dass keine Prüfung, nur eine praktische oder beide Prüfungen erforderlich sind.
Nach der Anmeldung deines Wohnsitzes in Deutschland bleibt dein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten noch 6 Monate gültig. Danach wird er nicht mehr anerkannt und du benötigst eine deutsche Fahrerlaubnis.
Wenn du nachweisen kannst, dass du insgesamt nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleibst, kannst du die Frist einmalig um weitere 6 Monate verlängern. Der Nachweis muss bei der zuständigen Behörde erbracht werden.
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Hildesheim. Dort wird dein Antrag auf Umschreibung geprüft und bearbeitet. Auf Wunsch unterstützen wir dich bei der Terminvereinbarung und der Vorbereitung aller Unterlagen.
Ja. Unsere Fahrlehrer sprechen auch Englisch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch und Arabisch. Wir unterstützen dich gern bei organisatorischen Fragen und einfachen Erklärungen. Für die optimale Vorbereitung auf Theorie und Prüfung empfehlen wir jedoch ausreichende Deutschkenntnisse. Sprich uns einfach an – wir finden gemeinsam den besten Weg für deine Ausbildung.
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